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Fidelitatis - Perfektion aus Leidenschaft


Persönlich besser beraten.


Im Rahmen aktiver Beratung unterstützen wir
Sie, Ihr Unternehmen an die jeweils bestehenden
rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten
optimal anzupassen:

Neben Buchhaltung, Bilanzierung, Erstellung von Steuererklärungen, Lohnverrechnung, Betreuung bei Abgabenprüfungen und Beratung in Finanzstrafverfahren bieten wir Ihnen daher

  • umfassende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung
  • Newsletter und Seminare zu aktuellen Themen
  • individuelle Schulungen Ihrer Mitarbeiter

und vor allem persönliche Betreuung und Beratung.

Unsere Leistungen


- Steuerberatung
- Wirtschaftprüfung
- Unternehmensberatung
- Unternehmensgründung
- Sanierungsberatung
- Bilanzierung
- Lohnverrechnung
- Buchhaltung
- Steuererklärung
- Sozialversicherungsberatung
- Betreuung bei Finanzstraf-
   verfahren & Betriebsprüfungen
- uvm.

kontaktieren Sie uns vollkommen unverbindlich...


Stärke durch Vielfalt und Individualität.


Kein Geschäft ist wie das andere. Kein Businessplan wie der andere. Und vor allem Ihr Unternehmen ist wie kein anderes! Unsere Lösungen und unser know how sind genau so vielfältig wie Ihre Geschäftsideen. Flexibilität ist unsere Stärke. FIDELITATIS - Perfektion aus Leidenschaft.

Unsere Stärken sind Kompetenz, Zuverlässigkeit und Flexibilität. Persönliche und individuelle Beratung und Betreuung ist unser Verständnis von einer auf Partnerschaft gegründeten Geschäftsbeziehung.

  - Ihr Erfolg ist unser Ziel.
  - Ihr Erfolg ist auch unser Erfolg.
Das wissen wir und dementsprechend handeln wir auch.

Aktuelle News



 13.07.2008 

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Entfall der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen sind ab dem 01.08.2008 steuerfrei. Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren, Beteiligungen, Betrieben, beweeglichem körperlichen Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen sind allerdings der Finanzverwaltung zu melden, wenn Schenkungen zwischen nahen Angehörigen den Gesamtbetrag von EUR 50.000 pro Jahr übersteigen und Schenkungen zwischen Fremden den Gesamtbetrag von EUR 15.000 innerhalb von fünf Jahren übersteigen. Unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer.



 
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