Startseite
  • » Startseite
  • » News & Events
  • » Leistungen & Lösungen
  • » Service & Support
  • » Kontakt
 

 

News und Publikationen



Zurück

Rechte der Mieter bei Schäden am Mietobjekt


Rechte der Mieter bei Schäden am Mietobjekt

Bislang nicht abschließend geklärt war die Frage, welche Möglichkeiten Bestandnehmer (Mieter oder Pächter) haben, die auf Grundlage des abgeschlossenen Mietvertrages allein zur Tragung des Risikos von Schäden am Bestandobjekt verpflichtet sind, um Deckungsansprüche gegen die vom Bestandgeber (Vermieter oder Verpächter) abgeschlossene Haushaltsversicherung für das Bestandobjekt durchzusetzen. Im vergangenen Jahr hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zu dieser Frage Stellung genommen.



   - Rechte der Mieter bei Schäden am Mietobjekt.pdf

Aktuelle News



 13.07.2008 

kein Bild
Entfall der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen sind ab dem 01.08.2008 steuerfrei. Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren, Beteiligungen, Betrieben, beweeglichem körperlichen Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen sind allerdings der Finanzverwaltung zu melden, wenn Schenkungen zwischen nahen Angehörigen den Gesamtbetrag von EUR 50.000 pro Jahr übersteigen und Schenkungen zwischen Fremden den Gesamtbetrag von EUR 15.000 innerhalb von fünf Jahren übersteigen. Unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer.



 
Copyright 2009 © fidelitatis.com. Alle Rechte vorbehalten. - Haftungsbestimmungen und Nutzungsbedingungen Impressum nach ECG