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Rechte der Mieter bei Schäden am MietobjektRechte der Mieter bei Schäden am Mietobjekt |

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13.07.2008
Entfall der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen sind ab dem 01.08.2008 steuerfrei.
Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren, Beteiligungen, Betrieben, beweeglichem körperlichen Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen sind allerdings der Finanzverwaltung zu melden, wenn Schenkungen zwischen nahen Angehörigen den Gesamtbetrag von EUR 50.000 pro Jahr übersteigen und Schenkungen zwischen Fremden den Gesamtbetrag von EUR 15.000 innerhalb von fünf Jahren übersteigen.
Unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer.