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Sicherungszession


Eine häufige und vor allem von Banken gerne in Anspruch genommene Sicherheit für (Kredit-)Verbindlichkeiten ist die Sicherungszession, dh die sicherungsweise Abtretung von Forderungen. Kundenforderungen aus der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen werden dabei zur Besicherung von Verbindlichkeiten an den Gläubiger verpfändet. Dabei werden regelmäßig nicht nur bereits bestehende Kundenforderungen, sondern auch erst künftig entstehende Kundenforderungen in die Sicherungszession miteinbezogen. Die wirksame Begründung eines Pfandrechtes setzt einen gültigen Publizitätsakt voraus, dh die Einhaltung bestimmter Formerfordernisse aufgrund derer auch für alle anderen Gläubiger des Schuldners die Verpfändung der Forderungen ersichtlich ist. Genau die Anforderungen an diesen Publizitätsakt waren bei der Verpfändung von Forderungen bis vor kurzem in Rechtsprechung und Lehre umstritten. Zwei jüngste Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofes (OGH) brachten Klarheit in diese strittigen Fragen.

   - Sicherungszession.pdf

Aktuelle News



 13.07.2008 

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Entfall der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen sind ab dem 01.08.2008 steuerfrei. Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren, Beteiligungen, Betrieben, beweeglichem körperlichen Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen sind allerdings der Finanzverwaltung zu melden, wenn Schenkungen zwischen nahen Angehörigen den Gesamtbetrag von EUR 50.000 pro Jahr übersteigen und Schenkungen zwischen Fremden den Gesamtbetrag von EUR 15.000 innerhalb von fünf Jahren übersteigen. Unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer.



 
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