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Hausapotheken


In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) hat dieser festgehalten, dass für die Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke nicht auf die tatsächliche Tätigkeit des antragstellenden Arztes sondern auf seine formelle Eintragung in der Ärzteliste abgestellt wird. Einem niedergelassenen deutschen Arzt wurde trotz Vorliegen sämtlicher sonstiger Voraussetzungen für eine Hausapotheke die Führung einer solchen untersagt, da er in der Ärzteliste als approbierter Arzt und nicht als Arzt für Allgemeinmedizin eingetragen war.

   - Hausapotheken.pdf

Aktuelle News



 13.07.2008 

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Entfall der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen sind ab dem 01.08.2008 steuerfrei. Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren, Beteiligungen, Betrieben, beweeglichem körperlichen Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen sind allerdings der Finanzverwaltung zu melden, wenn Schenkungen zwischen nahen Angehörigen den Gesamtbetrag von EUR 50.000 pro Jahr übersteigen und Schenkungen zwischen Fremden den Gesamtbetrag von EUR 15.000 innerhalb von fünf Jahren übersteigen. Unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer.



 
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