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Kuendigung bei Eigenbedarf


Häufig wird im Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters möglich ist, noch die Auffassung wiedergegeben, dass auf Seiten des Vermieters eine notstandsartige Situation vorliegen müsse, die nur durch die Kündigung des Mietverhältnisses und die Möglichkeit der Nutzung der Wohnung durch den Vermieter selbst, beseitigt werden könne. Die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist von dieser Auslegung des § 30 MRG (Mietrechtsgesetz) längst abgegangen: Nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist bei der Beurteilung eines Eigenbedarfs des Vermieters zu prüfen, ob wichtige persönliche oder wirtschaftliche Interessen des Vermieters nur durch die Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden können.

   - Kuendigung bei Eigenbedarf.pdf

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 13.07.2008 

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Entfall der Erbschafts- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen sind ab dem 01.08.2008 steuerfrei. Schenkungen von Bargeld, Wertpapieren, Beteiligungen, Betrieben, beweeglichem körperlichen Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen sind allerdings der Finanzverwaltung zu melden, wenn Schenkungen zwischen nahen Angehörigen den Gesamtbetrag von EUR 50.000 pro Jahr übersteigen und Schenkungen zwischen Fremden den Gesamtbetrag von EUR 15.000 innerhalb von fünf Jahren übersteigen. Unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken unterliegen der Grunderwerbsteuer.



 
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